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Anmeldung

Anmeldung

Informationen zur Hort Anmeldung und der „Ergänzenden Förderung und Betreuung“ an Grundschulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt.

Für die Anmeldung Ihres Kindes bei uns im Hort, müssen Sie Folgendes tun:

Bitte stellen Sie spätestens bis zum 28.02.des Jahres beim zuständigen Wohnort-Jugendamt einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuungan an der offenen Ganztagsschule für die Jahrgangsstufen 1 bis 6.

Beachten Sie bitte, dass der Antrag spätestens drei Monate vor dem Beginn des neuen Schuljahres gestellt werden muss. Wir möchten Sie aber bitten, Ihren Antrag schon bis spätestens 28.02.2023 zu stellen, da es bei späteren Anträgen erfahrungsgemäß zu massiven Verzögerungen kommen kann. Auch würden Sie uns die Arbeit enorm erleichtern. Vielen lieben Dank im Voraus.

Es findet keine Bedarfsprüfung bei dem Betreuungsmodul 7:30 – 16:00 statt. Nur bei dem Frühmodul 6:00 – 7:30 und dem Spätmodul 16:00 – 18:00 müssen sie ihre Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber nachweisen.

Sie erhalten immer einen Gutschein für die 1. bis 3. Klasse, 4. Klasse, oder 5. bis 6. Klasse, dass bedeutet für Sie, dass Sie drei mal einen komplett neuen Antrag stellen müssen und wir dann jeweils einen neuen Betreuungsvertrag schließen müssen.

Anmeldeformulare erhalten Sie unter folgenden Link:

http://service.berlin.de/dienstleistung/324901/

Unter dem Punkt Formulare als PDF:

  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung von Kindern (nur 4. – 6. Klasse notwendig)

Bitte lassen Sie uns eine E-Mail unter verwaltung@villa-comenius.de zukommen, sobald Sie den Antrag abgegeben haben. So kennen wir Ihren Bedarf und können so unsere Personalplanung für das kommende Schuljahr entsprechend anpassen.

Sobald Sie vom Jugendamt den Gutschein für den Betreuungsbedarf erhalten haben, lassen Sie uns bitte die Seite 3 „Bescheinigung zur Vorlage in der allgemeinbildenden Schule / beim Träger der freien Jugendhilfe“ im Original zukommen.

Wir senden Ihnen nach Erhalt dieser Bescheinigung die Vertragsunterlagen für den Betreuungsvertrag per Post zu.
Erst nach Rücksendung des von beiden Eltern unterschriebenen Vertrages kommt der Betreuungsvertrag zum Tragen!

Für Rückfragen zum Antrags- oder Verwaltungsfragen steht Ihnen gerne Frau Binder unter der Rufnummer 030 863975945 zur Verfügung, noch besser aber ist es, wenn Sie ihr unter verwaltung@villa-comenius.de eine E-Mail schreiben.

Verwaltung - Barbara Sell

Fragen zur Anmeldung?

Wie hoch ist der Elternkostenbeitrag für den Hortplatz?

In den ersten drei Schuljahren ist der Hortbesuch Ihres Kindes kostenfrei.

Ab der vierten Klasse wird der Elternkostenbeitrag für den Hortplatz anhand Ihres Einkommens durch das Jugendamt ermittelt?

Unter diesen Links können Sie Ihren Elternkostenbeitrag errechnen. Bitte beachten Sie die Geschwisterregelung.

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-TagEinrKostBetGBE2010V9Anlage2

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-TagEinrKostBetGBE2010V9Anlage2a

Ab wann können die neuen Erstklässler*Innen den Hort besuchen?

Das neue Schuljahr beginnt immer am 01.08. des Jahres. Voraussetzung für die Betreuung ist ein gültiger Gutschein vom Jugendamt und ein abgeschlossener Betreuungsvertrag mit dem Villa Comenius e.V.. Die Erstklässler:Innen können erst betreut werden, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, bemühen Sie sich daher bitte rechtzeitig um die Beantragung des Gutscheins und um den Vertragsabschluss mit uns.

Kann ich wählen in welche Gruppe mein Kind kommt?

Die Kinder werden klassenweise auf einer Etage betreut (Ausnahmen gelten für die Asperger-Kleinklassen und die FL-Klassen, diese Schüler:innen werden nicht klassenweise im Hort betreut). Die Zuordnung der Kinder in die einzelnen Gruppen erfolgt nach pädagogischen Gesichtspunkten durch unsere Leitungskräfte. Sie können uns Ihre Wünsche bei Vertragsabschluss mitteilen, diese werden nach Möglichkeit beachtet.

Ist das 18-Uhr Modul in den ersten Schuljahren kostenlos?

In den ersten drei Schuljahren ist der Hortbesuch, unabhängig von den Betreuungszeiten, kostenlos. Einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung muss trotzdem gestellt werden und danach ist ein Betreuungsvertrag mit dem Hort zu schließen.

Wann muss ich die Hortbetreuung neu beantragen?

Auf Ihrem Gutschein oder in Ihrem Betreuungsvertrag können sie die Gültigkeit nachlesen.

Im Augenblick ist die Hortbetreuung zum 1., 4. und zum 5. Schuljahr neu zu beantragen.

Muss ich die Hortbetreuung neu beantragen, wenn mein Kind schon in einem anderen Hort war und die Schule wechselt?

Bitte schauen Sie auf Ihren Gutschein, den Sie bei der ersten Anmeldung erhalten haben, dort steht eine Gültigkeitsfrist.

Ist der Gutschein noch gültig, benötigen Sie nur eine Kündigungsbestätigung vom alten Hort und eine Kopie vom alten Gutschein mit der Gutscheinnummer (GH-.). Damit melden Sie sich in unserer Verwaltung und können dann einen neuen Betreuungsvertrag mit uns abschließen.

Ist der Gutschein nicht mehr gültig oder haben Sie noch gar keinen, dann müssen Sie zuerst bei Ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung stellen und nach Erhalt des Gutscheines melden Sie sich in unserer Verwaltung und können dann einen Betreuungsvertrag mit uns abschließen.

Ein Hortwechsel richtet sich nach dem Kündigungsdatum des alten Hortes und kann nur bis zum 20. des Monats oder zum 1. des Monats erfolgen.

Was muss ich tun, wenn mein Kind einen längeren oder früheren Betreuungsbedarf benötigt?

Einen neuen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung beim Jugendamt stellen und den neuen Gutschein zu uns in die Verwaltung schicken. Danach erhalten Sie eine Anlage zum Betreuungsvertrag zur Unterschrift von uns.

Was muss ich tun, wenn mein Kind einen kürzeren Betreuungsbedarf benötigt?

Bitte einen Brief unterschrieben von beiden Eltern (sofern geteiltes Sorgerecht besteht) mit der Bitte um Reduzierung des Betreuungsbedarfes an unsere Verwaltung senden. Danach erhalten Sie eine Anlage zum Betreuungsvertrag zur Unterschrift von uns.

Welche Förderbedarfe gibt es?

Es gibt einen Förderbedarf für die Unterrichtszeit (Schule) und einen für den Hortbereich. Beide sind getrennt und unabhängig voneinander zu beantragen.

Wo beantrage ich einen „Förderbedarf während der Hortzeit“ für mein Kind?

Sie müssen sich telefonisch bei Ihrem wohnortzuständigen KJPD / KJGD einen Termin zur Ausstellung einer Personenkreiszuordnung holen und Kontakt mit unserer Verwaltung und / oder den Gruppenerzieher:innen aufnehmen.

Muss ich den „Förderbedarf während der Hortzeit“ meines Kindes neu beantragen, wenn es von einer anderen Schule zur Comenius Schule wechselt oder aus der Kita in die Schule kommt?

Bei Schulwechsel: Ist der Förderbedarf noch gültig, bitte die Feststellung der Fachaufsicht und / oder die Personenkreiszuordnung bei Abschluss des Betreuungsvertrages mit vorlegen.

Bei Schuleintritt: Bitte schon im Vorfeld, am besten im April, mit dem wohnortzuständigen KJPD / KJGD einen Termin zur Ausstellung einer Personenkreiszuordnung vereinbaren.

Wie kann ich Mitglied im Verein werden?

Den Mitgliedsantrag von unserer Homepage herunterladen, ausfüllen und zu uns senden.